Umarmung

Betreute Senioren-Wohnanlage
Heddesheim

SozialstationLogoneu

 Telefon: 06203 / 92 95 0

Aktiv Wohnen im Alter: Betreuung - Begleitung - Hauswirtschaftliche Hilfen - Pflege


Die Kirchliche Sozialstation “Unterer Neckar” e. V. bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern der beiden Gebäude Dorfplatz 2 und Dorfplatz 3 in Heddesheim entsprechend dem baulichen Zweck einer Betreuten Senioren-Wohnanlage deren soziale Betreuung durch dafür geeignete MitarbeiterInnen an.

Dabei umfasst das Angebot für die Bewohnerinnen und Bewohner der Anlage
- einen für alle verpflichtenden
Betreuungsgrundservice mit einer monatlichen Betreuungspauschale und
- einen frei wählbaren
erweiterten Betreuungsservice zu einer zusätzlichen Vergütung.
Zusätzlich können individuell kostenpflichtig
Wahlleistungen der Hauswirtschaft oder der Pflege über die Sozialstation bezogen werden.

Der Betreuungsgrundservice umfasst:

1.

die Bereitstellung von Betreuungspersonal als Ansprechpartner für allgemeine soziale Fragen des täglichen Lebens vor Ort. Die Ansprechperson/en der Wohnanlage stehen bei voller Belegung wöchentlich mindestens 12,5 Stunden für die Belange der Bewohner und zum Betrieb der Wohnanlage zur Verfügung. Es ist werktags eine an die Bedürfnisse der Bewohner orientierte Sprechstunde eingerichtet und durch Aushang bekannt gegeben. Der Personaleinsatz kann entsprechend der tatsächlichen Belegung angepasst werden.

2.

die regelmäßige Durchführung von Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der „Betreuten Senioren-Wohnanlage“ informativer und geselliger Art, wie Ausflüge, Seniorennachmittage, Diavorträge, 
 kreative Angebote (z. B. Bastel-, Mal-, Singkreis, Konzert usw.).

3.

die Förderung der Begegnungsmöglichkeiten in den Gemeinschaftsräumen der „Betreuten Senioren-Wohnanlage“ zwischen Bewohnern und Menschen aus dem Umfeld der Bewohner und der Gemeinde durch eine Vernetzung der örtlich bereits vorhandenen Sozialstrukturen (kirchliche Organisationen / Vereine) im Sinne eines offenen Hauses.

4.

Aktivitäten im Rahmen gesundheitsfördernder Maßnahmen (z. B. Gymnastik, Tanz, Bewegungsaktivierung) sowie Maßnahmen zur Förderung der vorhandenen individuellen Ressourcen.

5.

die Regelung der Bewirtschaftung und Benutzung des Gemeinschaftsraumes entsprechend den Bedürfnissen der Bewohner durch Aufstellung einer Hausordnung (nur gesellschaftlicher Art – nicht haustechnischer Art).

6.

Einzelveranstaltungen an Abenden und Wochenenden (z. B. Weihnachtsfeier).

7.

Mithilfe bei der Organisation von Bewohner-Versammlungen

8.

die Erreichbarkeit der Betreuungspeson über Telefon oder Anrufbeantworter mit werktäglicher Abfrage und Rückruf.

9.

die Bereitstellung des Hausnotrufsystems oder ständige Rufbereitschaft des Pflegepersonals im Rahmen der Inanspruchnahme des Pflegedienstes.

10.

Wohnberatung

11.

die Vermittlung von Diensten/Leistungen wie Essen auf Rädern, Wäscheservice, Friseur, Fahrdienst, Handwerker, Renovierungs- und Umzugsdienste usw.

12.

die Vermittlung von Wahlleistungen

Der gesondert zur monatlichen Betreuungspauschale zu vergütende erweiterte Grundservice umfasst:

1.

Bei Abwesenheit des Bewohners von mindestens 2 Tagen:
- täglich Briefkasten leeren
- zweimal in der Woche Pflanzen gießen

2.

Erledigung kleinerer, gelegentlich erforderliche Hilfeleistungen, wie z. B. Bilder aufhängen, Glühbirnen wechseln, Schrauben an Schranktüren nachziehen u. ä.

3.

bei akuter Erkrankung
- auf Wunsch oder bei Bedarf Organisation eines Hausbesuchs durch einen Arzt, sofern der 
 Hausarzt der Bewohnerin / des Bewohners diesen nicht durchführen kann
- kostenlose Medikamentenbesorgung (Rezeptgebühr ist selbstverständlich zu zahlen)
- in den ersten 3 Tagen der Erkrankung täglich einen Hausbesuch, um den evtl. weiteren Hilfebedarf
 abzuklären; danach zweimal in der Woche
- Organisation von Hilfen für z. B. Einkäufe, Essen auf Rädern, Wohnungsreinigung
- täglich Briefkasten leeren

4.

im Falle eines Krankenhausaufenthalts
- Unterstützung beim Richten eines Koffers
- Personen nach vorgefertigter Liste über Krankenhausaufenthalt benachrichtigen
- vom Bewohner namentlich genannten Angehörigen Öffnen der Wohnung um z. B. frische Kleidung
 für den Bewohner zu holen
- auf Wunsch des Bewohners bis zu zweimal in der Woche Post in Krankenhaus nachsenden (keine
 Zeitungen, Werbesendungen, Prospekte u. ä.)
- Organisation von Diensten rund um den Haushalt, z. B. Versorgung von Haustieren usw.
- vor Rückkehr aus Krankenhaus ggf. Organisation erforderlicher Hilfen